Sturmschäden und Hagelschäden


Sie können uns bei Sturm- oder Hagelschäden rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche erreichen!

 

Sollten Sie uns wegen Überlastung nicht erreichen können, haben Sie auch die Möglichkeit die Feuerwehr zu rufen.

Bitte beachten Sie, dass bei einem schweren Unwetter schlagartig eine Vielzahl an Notrufen in der Feuerwehrleitstelle eingehen. Die Einsatzkräfte vor Ort stellen dann aber oft fest: Fehlalarm, kein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich.

Viele der Alarme sind vermeidbar, Fahrzeuge und Personal unnötig gebunden, die ohnehin überlastete Leitstelle hätte nicht belegt werden müssen. Überlegen Sie bitte deshalb unbedingt vor dem Wählen des Notrufes: Ist die Anforderung der Feuerwehr wirklich notwendig?

Ist keine Gefahr im Verzug, können die erforderlichen Maßnahmen meist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Notdienstzuschläge:

Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr      

Montag bis Freitag nach 17:00 Uhr                      

Samstag                                                                           
Sonntag                                                                           
Feiertag   

 

Zusätzlicher Nachtdienstzuschlag von 21:00 bis 6:00 Uhr

+ 25%

+ 50%

+ 75%

+ 100%

+ 150%

 

+ 50%


Unser Notdienstzuschlag wird auf die anfallenden Arbeitsstunden und Fahrtkostenpauschale berechnet.

Mindermengenpauschale bei Kleinschäden: 150,00€/netto (178,50/brutto) zzgl. Notdienstzuschlag.