Staatliche Förderprogramme im Vergleich


Steuerliche Förderung

BEG Förderung




Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude



Die Höhe der Förderung beträgt 20% für Produkt- und Handwerkerleistung

Die Höhe der Förderung beträgt 15-20% für Produkt- und Handwerkerleistung



Förderfähige Kosten: Kein Mindestbetrag

Förderfähige Kosten: Mindestens 1.500€



Eigentümer  werden gefördert

Eigentümer und Vermieter werden gefördert



Gefördert werden neue Dachfenster mit einem Dämmwert von Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger

Gefördert werden neue Dachfenster mit einem Dämmwert von Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger



Das Gebäude muß mindestens 10 Jahre alt sein

(Baujahr vor 2010)


Das Gebäude muß mindestens 18 Jahre alt sein

(Bauantrag vor dem 01.02.2002)



Ein Energieberater ist nicht erforderlich

Ohne iSFP 15% Förderung

Mit iSFP 20% Förderung (Erklärung unten auf dieser Seite)



Beantragung der Förderung im Nachhinein

Beantragung der Förderung im Voraus



Beantragung der Förderung durch die Steuererklärung

Beantragung der Förderung durch BEG-Antrag



Die Auszahlung erfolgt über 3 Jahre:

1. Jahr = 7%

2. Jahr = 7%

3. Jahr = 6%

Die Auszahlung erfolgt als Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss (Kredit) 



Da es für die Förderprogramme seit dem 15.08.2022 einige Änderungen gibt, möchte ich Ihnen nachfolgend eine Erklärung zur BEG-Förderung vorstellen:


Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung erfolgt entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) für Einzelmaßnahmen beim BAFA oder in Form eines zinsgünstigen Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln (Kredit) für Komplettsanierungen oder den Neubau bei der KfW.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.

Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.

Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) werden in die förderfähigen Kosten einbezogen.

Leistungen von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit der BEG EM werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden wie nachfolgend dargestellt gefördert (ab 15.08.2022):

 

  Standard Boni Max.
Einzelmaßnahmen Zuschuss Zuschuss iSFP 1) Heizungs-Tausch 2) Effiziente Wärmepumpe Saubere Biomasse 3) Max. Fördersatz
Solarthermie 25 % - - -   25%
Biomasse 2) 10% - 10% - 5% 25%
Wärmepumpe 25% - 10% 5%   40%
Innovative Heizungstechnik 25% - 10% -   35%
EE-Hybrid 25% - 10% 5%   40%
EE-Hybrid mit Biomasseheizung 2) 20% - 10% 5% 5% 40%
Wärme-/Gebäudenetzanschluss 25% - 10% -   35%
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung 25% - - -   25%
Gebäudehülle 15% 5% - -   20%
Anlagentechnik 15% 5% - -   20%
Heizungsoptimierung 15% 5% - -   20%

Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden und Dach.

 

Der individuelle Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent finanziell unterstützt. Der iSFP ist ein digitales Planungsinstrument für die schrittweise energetische Gebäudesanierung. Die Gebäudeenergieberaterinnen und Gebäudeberater erstellen mit dem iSFP einen verständlichen Überblick über die in einem Gebäude anstehenden Sanierungen und fassen diese zu sinnvollen, maßgeschneiderten Maßnahmenpaketen zusammen. Neben Energieeinsparpotenzialen und den Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien werden auch die dafür notwendigen Investitionen abgeschätzt sowie die Heizkosten- und CO2-Einsparungen ausgewiesen.